In Deutschland war die Arbeitnehmerüberlassung bis 1971 verboten.
In Frankreich ist sie das immer noch, weil sie moralisch dem Menschenhandel gleichgestellt werden kann.
Die Ausnahme bildet dabei der Verleih von Arbeitskräften, ohne dass der Verleiher einen Mehrwert schafft.

Im Département Ardèche haben zwei Firmen aus der Automobilindustrie sich geeinigt, ihre Mitarbeiter je nach Bedarf an den anderen zu verleihen, um Leerzeiten und Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Ein gutes Beispiel für intelligente Zusammenarbeit. Da kein Mehrwert entsteht, ist das Abkommen ganz legal.

Es gibt ausländische Firmen, die keinen Sitz für dieselbe Gesellschaft in Frankreich haben aber Arbeitnehmerüberlassung praktizieren wollen. Sie schaffen französische Strukturen, deren einzige Rolle es ist, als Vermittler dazwischen zu sitzen und die Arbeitnehmer einzuschleusen.