Deutsche, die im Ausland leben und in Deutschland gemeldet sind, werden amtlich im Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.

Bei allen Botschaften und Konsulaten der Bundesrepublik im Ausland finden Sie ab März das Antragsformular.

Sind Sie in Deutschland nicht mehr gemeldet, können Sie per Brief wählen und bis spätestens 6. September persönlich bei Ihrer letzten Heimatgemeinde dafür den Antrag stellen.

Leben Sie schon länger als 25 Jahre im Ausland ? Auch Sie können jetzt an den Bundestagswahlen teilnehmen.

Antragsformular online herunterladen