Droit du Travail - Arbeitsrecht
Par BFA le mercredi, 18 juin 2008, 13:48 - Droit / Recht - Lien permanent
Attention, embûche !
La Cour de Cassation a condamné une entreprise d'optique parce qu'elle n'a pas formé ses employés durant leurs nombreuses années d'activité, et cerise sur le gâteau, les a virés pour manque de qualification.
Lisez l'article dans le blog de Marc Landré, journaliste à l'Expansion.
Vorsicht, Falle!
Ein französisches Unternehmen hat jahrelang zwei Angestellte beschäftigt, ohne ihnen je eine Fortbildung anzubieten oder diese zu fordern. Dann wurde den beiden wegen mangelnder Qualifizierung gekündigt. Sie sind vor Gericht gegangen und haben sich bis zur Revisionskammer durchgekämpft. Dort wurde der Arbeitgeber verurteilt, weil er seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, die Arbeitnehmer für die Ausführung ihrer Arbeit passend auszubilden. Dadurch wurde die Kündigung ungültig. Dieses Urteil ist für viele Unternehmen ein Pulverfass.
